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Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,

die Ortsgemeinde bittet jeden Anwohner auf seinem Grundstück Hecken, sowie Strauch- und Astwerk auf die Grenzabstände hin zu überprüfen. Um die Straßen und Gehwege sicherer zu gestalten und die Sicht für den teilnehmenden Straßenverkehr nicht zu beeinträchtigen, müssen störendes Astwerk von Hecken, Bäumen und Sträuchern in einem Lichtraumprofil von 4 Meter Höhe freigeschnitten werden. Einfriedungen mit Hecken dürfen eine Höhe von 2 Meter nicht überschreiten. Die Ortsgemeinde betreibt keine Straßenreinigung und erhebt keine Reinigungsgebühren von den Anliegern. Zur Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwegen in der Ortsgemeinde ist jeder Anlieger verpflichtet, die Straße bis zur Mitte, sowie Gehwege und Rinnen zu reinigen. So leistet jeder gleichzeitig seinen Beitrag zu einem gepflegten Dorfbild. Danke für Euer Verständnis und Eure Bereitschaft zur Umsetzung der Maßnahmen.

 

Klaus Schneider

Ortsbürgermeister